Ein sehr interessantes Schreiben der "Rechtsanwaltskammer Brandenburg", die als "Aufsichtsorgan" von "Rechtsanwälten" ausübt, erreichte uns.
Hintergrund unserer Beschwerde war, daß der Rechtsanwalt gegen den Willen seines Mandanten, den Versuch eines Klageverfahrens vor einem brandenburgischen Arbeitsgericht einleiten wollte, obwohl der Mandant sich im Vorfeld mit dem ehemaligen Arbeitgeber gütlich einigen konnte und eine Abfindung bereits bezahlt worden war. Diesbezüglich forderte der Rechtsanwalt zusätzlich noch die entstandenen Kosten über ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den Mandanten einzuleiten. So entstanden hieraus neben Mißachtung des freien Willens des Mandanten, auch Nebenpflichtverletzungen. Ebenso durch die Zwangsvollstreckung kam es zu einer Diskreditierung des Mandaten mit Negativeintragung bei der "Schufa Holding AG". Zwischenzeitlich kam es auch zur Kontenschliessung bei dem Mandanten.


Beweise:
1. Der Geltungsbereich des VwVG (Verwaltungs- Vollstreckungsgesetz) ist mit dem 2. Bereinigungsgesetz exakt zum 30.11.2007 aufgehoben worden. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger / Bundesgesetzblatt (BGBl.) am 24. 04. 2006 (BGBl. 2006, Teil I, Nr. 18, S. 866 ff.) und am 29. 11. 2007 (BGBl. 2007, Teil I, S. 2614 ff.) sind die beiden „Gesetze über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ (BMJBBG; sog. „Bereinigungsgesetze“) unter der Überschrift „Bedarf keiner Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat“ in Kraft getreten.
2. Beweise über die Aufhebung aller Zwangsvollstreckungen:
BRD Bundesgesetzblatt Teil I, Art. 56 (319-10). Die Zwangsvollstreckung ist grundsätzlich unzulässig, weil das Gesetz über die Zwangsvollstreckung aufgehoben wurde. (BGBl. 2006, Seite 875, Teil 1, Nr. 18 vom 24.04.2006.
3. Die Einführungsgesetze zum GVG, zur ZPO, StPO, BGB und vielen weiteren Gesetzen sind seit 2006 mit Streichung des Geltungsbereiches im Gesetz, ersatzlos aufgehoben worden (Bundesministeriums der Justiz vom 19.4.2006 (BGBl. I S. 866).
Gesetze ohne Nennung von Geltungsbereichen gelten allerdings nirgendwo und sind somit ungültig. Ohne Geltungsbereich ist ein Gesetz wegen „Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit“ ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bekräftigt dies BverfGE 3, 288 (319f):6, 309 (338,363)): „Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft.“
Mit den Bereinigungsgesetzen haben die Alliierten der BRD in 2006, 2007 und 2010 sämtliche Gesetze entzogen, die hoheitliche Befugnisse verkörpern.
Nachweis: www.buzer.de/gesetz/7172/index.htm
Durch die Bereinigungsgesetze sind die Alliierten Gesetze vollumfänglich aktiviert. Somit machen sich alle Beteiligten strafbar mit ihren Handlungen und werden als Kriegsverbrechen vor dem Militärgericht zur Rechenschaft gezogen.
Jeder Beamte muss eine Legitimation der Alliierten vorweisen können.
Wie man aus dem Wortlaut des Gesetzes zur Bereinigung des Besatzungsrechts (BRBG) entnehmen kann, wurden gemäß §2 BRBG die vier Gesetze zur Aufhebung des Besatzungsrechts wiederum aufgehoben, so dass demnach das Besatzungsrecht wieder aktiviert ist. Somit sind die Alliierten Militärgesetze vollumfänglich gültig in Deutschland.
Da die BRD nachweislich unter den Alliierten Besatzungsmächten steht (siehe Art. 120 GG), gilt nach wie vor die Haager Landkriegsordnung (HLKO) (vgl. Grundgesetz, Art. 120):
Artikel 46:
Die Einführungsgesetze zum GVG, zur ZPO, StPO, BGB und vielen weiteren Gesetzen sind seit 2006 mit Streichung des Geltungsbereiches im Gesetz, ersatzlos aufgehoben worden (Bundesministeriums der Justiz vom 19.4.2006 (BGBl. I S. 866).
Gesetze ohne Nennung von Geltungsbereichen gelten allerdings nirgendwo und sind somit ungültig. Ohne Geltungsbereich ist ein Gesetz wegen „Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit“ ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bekräftigt dies BverfGE 3, 288 (319f):6, 309 (338,363)): „Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft.“
Mit den Bereinigungsgesetzen haben die Alliierten der BRD in 2006, 2007 und 2010 sämtliche Gesetze entzogen, die hoheitliche Befugnisse verkörpern.
Nachweis: www.buzer.de/gesetz/7172/index.htm
Durch die Bereinigungsgesetze sind die Alliierten Gesetze vollumfänglich aktiviert. Somit machen sich alle Beteiligten strafbar mit ihren Handlungen und werden als Kriegsverbrechen vor dem Militärgericht zur Rechenschaft gezogen.
Jeder Beamte muss eine Legitimation der Alliierten vorweisen können.
Wie man aus dem Wortlaut des Gesetzes zur Bereinigung des Besatzungsrechts (BRBG) entnehmen kann, wurden gemäß §2 BRBG die vier Gesetze zur Aufhebung des Besatzungsrechts wiederum aufgehoben, so dass demnach das Besatzungsrecht wieder aktiviert ist. Somit sind die Alliierten Militärgesetze vollumfänglich gültig in Deutschland.
Da die BRD nachweislich unter den Alliierten Besatzungsmächten steht (siehe Art. 120 GG), gilt nach wie vor die Haager Landkriegsordnung (HLKO) (vgl. Grundgesetz, Art. 120):
Artikel 46: Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
Artikel 47: Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt. Zwangspfändungen sind illegal.
Gesetzlich unbestreitbar bewiesen, liegt die absolute Regierungshoheit, und auch die exekutive Gewalt hier in Deutschland, bei den Vereinigten Staaten von Amerika, hier vertreten durch die Regierungsinstitution US Army Europe and Africa.
Nur die Regierungsinstitution US Army Europe and Africa, mit Hauptsitz in Wiesbaden hat hier in Deutschland das Sagen.
Mit Verweis auf die Website der US Army Europe and Africa www.europeafrica.army.mil steht klar und deutlich eine offizielle Website der Regierung der Vereinigten Staaten. Wer sich den
Zuständigkeitsbereich dieser Militäreinheit ansieht, stellt fest, dass Germany mit aufgeführt ist. Das ist der Beweis, dass das Besatzungsrecht bestätigt wird und mit den Alliierten Militärgesetzen vollumfänglich gültig ist.
Website www.europeafrica.army.mil = eine offizielle Website der Regierung der Vereinigten Staaten:
ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH der US Army Europe and Africa:
Die rechtlichen und gesetzlichen Voraussetzungen für ein Vollstreckungsverfahren nach VwVG ist nicht möglich. Das Vollstreckungsverfahren ist sofort einzustellen. Erfolgt dies nicht, wird gegen Sie und alle Mitarbeiter der Landesdirektion Sachsen und der Hauptkasse Sachsen, Ast. C. eine Strafanzeige und Strafantrag bei der US Army Europe and Africa in Wiesbaden und beim Russischen Generalkonsulat in Leipzig eingereicht, wegen:
1. Verstoß gegen Menschenrecht und Völkerrecht
2. Verwendung von Gesetzen ohne räumlichen Geltungsbereich in der BRD und somit Beteiligung an den Nazi-Gleichschaltungsgesetzen
3. Beteiligung an der Erpressung von Geldern ohne rechtliche Grundlage
4. Missachtung der Alliierten Gesetzeslage durch die Bereinigungsgesetze in 2006, 2007 und 2010
5. Plünderung im Kriegsrecht
