Zum Thema Auskunft aus den Ärzteregister - wie kann man in Erfahrung bringen, ob ein Arzt auch tatsächlich Arzt ist.

In Anbetracht der inszenierten Pandemie und der Dysfunktionalität der Krankenhäuser und anderen medizinischen Einrichtungen mit der Forcierung der Digitaliserung und Datenerhebung und Verwissenschaftlichung jedes Lebensbereiches, haben wir uns die Frage gestellt, inwieweit Ärzte in Krankenhäusern auch tatsächlich Ärzte waren. Dabei geht es um eine sehr entscheidende Frage, denn nur Ärzte dürfen Menschen vollumfänglich medizinisch behandeln nach einer entsprechenden Aufklärung und Einwilligung des betroffenen Patienten. Zum einen bedarf es der Qualifikation als Mediziner, die mit dem staatlichen Nachweis einer Approbation einhergeht und zum anderen bedarf es einer Zulassung durch die zuständige (Landes)-Ärztekammer, sowie eine sog. "Kassenzulassung".

Liegen die Voraussetzungen, um als Arzt praktizieren zu dürfen nicht vor, handelt es sich um eine nichtversicherte Tätigkeit, die mit einer persönlichen Haftung des in medizinischen Dingen Handelnden einhergeht. Ferner kommen strafrechtliche Tatbestände in Betracht, die von Körperverletzung bis hin zu Tötungsdelikten reichen.

Eine weitere Dimension, die wenig Beachtung findet, ist die datenrechtliche Seite. Was passiert eigentlich mit den erhobenen und weiterverarbeiteten personenbezogenen Daten der Betroffenen, die durch einen "Nichtmediziner" erhoben worden sind zu medizinischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Zwecken.

Kommen wir jedoch zum entscheidenden Punkt der sog. "Arztregister", in denen jeder praktizierende Arzt verzeichnet ist. Wir vertreten die Auffassung, dass die Arztregister nicht nur ein internes Register der Ärztekammern, Krankenkassen und Krankenhäusern ist, sondern insgesamt auch eine öffentliche Wirkung entfalten, insbesondere für betroffene Patienten, die eine medizinische Behandlung erfahren haben. Jedermann, der von einen Arzt medizinisch behandelt worden ist, sollte Einsicht in ein aufgestelltes Arztregister haben, um sich zu Vergewissern, dass der ausgewählte Arzt auch tatsächlich über die Qualifikation und Voraussetzungen verfügt. Umso mehr sollte dies der Fall sein, wenn offenkundig medizinische Fehlbehandlungen bei betroffenen Patienten vorliegen, die zu einem Gesundheitsschaden oder sogar zum Tod des Patienten geführt haben.